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6. Hinweis zur Kostenübernahme

Die Oberlidstraffung aus ästhetischen Gründen ist eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und wird von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Die Kosten tragen Sie als Privatleistung selbst.

Eine Ausnahme besteht, wenn hängende Oberlider das Gesichtsfeld medizinisch relevant einschränken. In diesem Fall kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. Privatversicherte Patientinnen und Patienten klären die Erstattungsfähigkeit bitte direkt mit Ihrer Krankenversicherung.

Wir beraten Sie gern: In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen die Kosten transparent und individuell. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.